Versammlungswesen

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Stadt Aalen als zuständige Behörde anzuzeigen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Grund und Gegenstand der Versammlung
  • verantwortliche Person
  • Ort und Zeit der Versammlung
  • Zugstrecke
  • voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer.

Zuständige Dienststellen