Sprengstoffwesen

Unbedenklichkeitsbescheinigung

(nach § 34 Abs. 2 der 1. VO zum Sprengstoffgesetz)

Gebühr:
55 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag (siehe rechte Spalte)

Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Zentralregister/Erziehungsregister wird vom Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung der Stadt Aalen beantragt.

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz:

  • zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • zum Vorderladerschießen
  • zum Böllerschießen

Gebühr:
55 bis 132 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag (siehe rechte Spalte)
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis

Erlaubnis nach § 20 Sprengstoffgesetz:

Der Befähigungsschein berechtigt den Inhaber zum Umgang, Verkehr und zur Einfuhr mit und von explosionsgefährlichen Stoffen.

Der Befähigungsschein wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen nach dem Sprengstoffgesetz erfüllt sind:

  • persönliche Zuverlässigkeit
    (wird von der Stadt Aalen überprüft)
  • Nachweis der Fachkunde
    (Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, wer an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang er-folgreich teilgenommen und eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat.)
  • Mindestalter 21 Jahre
  • körperliche Eignung

Gebühr:
77 Euro (Neuausstellung)
55 Euro (Verlängerung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag (siehe rechte Spalte)
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis (siehe Nachweis der Fachkunde)

Zuständige Dienststellen