Sprengstoffwesen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
(nach § 34 Abs. 2 der 1. VO zum Sprengstoffgesetz)
Gebühr:
55 Euro
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag (siehe rechte Spalte)
Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Zentralregister/Erziehungsregister wird vom Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung der Stadt Aalen beantragt.
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz:
- zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- zum Vorderladerschießen
- zum Böllerschießen
Gebühr:
55 bis 132 Euro
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag (siehe rechte Spalte)
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis
Erlaubnis nach § 20 Sprengstoffgesetz:
Der Befähigungsschein berechtigt den Inhaber zum Umgang, Verkehr und zur Einfuhr mit und von explosionsgefährlichen Stoffen.
Der Befähigungsschein wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen nach dem Sprengstoffgesetz erfüllt sind:
- persönliche Zuverlässigkeit
(wird von der Stadt Aalen überprüft) - Nachweis der Fachkunde
(Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, wer an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang er-folgreich teilgenommen und eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat.) - Mindestalter 21 Jahre
- körperliche Eignung
Gebühr:
77 Euro (Neuausstellung)
55 Euro (Verlängerung)
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag (siehe rechte Spalte)
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis (siehe Nachweis der Fachkunde)
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen