Spielhallengenehmigung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben will bedarf der Erlaubnis der Stadt Aalen als zuständige Behörde gem. § 41 Landesglücksspielgesetz.
Zuständige Dienststellen
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Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben will bedarf der Erlaubnis der Stadt Aalen als zuständige Behörde gem. § 41 Landesglücksspielgesetz.