Sonn- und Feiertagsregelungen

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. In besonderen Ausnahmefällen kann die Stadt Aalen als Orts- und Kreispolizeibehörde Befreiungen erteilen.

Zuständige Dienststellen