Namenserteilung, Namensrechtliche Erklärung, Namensänderung
Geregelt in den Vorschriften des BGB. Hier empfiehlt sich eine Vorsprache beim zuständigen Standesamt.
Gebühr: 40,00 Euro
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Geregelt in den Vorschriften des BGB. Hier empfiehlt sich eine Vorsprache beim zuständigen Standesamt.
Gebühr: 40,00 Euro