Kinderspielplätze

Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung von Neu- oder Umbaumaßnahmen bei Spielplätzen erfolgen durch das Grünflächen- und Umweltamt. Die laufende Unterhaltung und Spielplatzkontrolle liegt dagegen bei der Stadtgärtnerei. Schadensersatzmeldungen sind an diese zu richten, damit kurzfristig gehandelt werden kann (zum Beispiel Absperrungen, Reparatur).

Die Neuplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den künftigen Nutzern und den Anwohnern. Naturnahe Spielmöglichkeiten und vielfältige Spielangebote für die verschiedenen Altersgruppen besitzen Priorität.

Zuständige Dienststellen