Ehefähigkeitszeugnis
Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.
Gebühr:
a) wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 65,00 Euro
b) wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit 110,00 Euro
außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.
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