Anwohnerparkausweise / Bewohnerparkausweise
Die Ausstellung der Anwohnerparkausweise/Bewohnerparkausweise erfolgt ausschließlich beim Bürgeramt Aalen.
Parkberechtigung für Anwohner/Bewohner bestimmter Wohnquartiere
Anwohner/Bewohner muss im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen.
Antragstellung:
persönlich
Benötigte Unterlagen:
- Kfz-Schein
- Ausweisdokument
- gegebenenfalls Halterbestätigung, wenn Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist
- bei der Umschreibung auf neues Kennzeichen bzw. Verlängerung: alten Parkausweis und Kraftfahrzeug-Schein des neuen Kraftfahrzeugs
- Vollmacht des Antragstellers, wenn ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.
- bisheriger Parkausweis (bei Verlängerung bzw. Änderung)
Hinweis: Beim Firmenbewohnerparkausweis muss zusätzlich ein Gewerbeausweis für das bestimmte Bewohnerparkgebiet vorgelegt werden.
Gebühr: 30,00 Euro / 1 Jahr, 50,00 Euro / 2 Jahre
Zuständige Dienststellen
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