Anwohnerparkausweise / Bewohnerparkausweise

Parkberechtigung für Anwohner/Bewohner bestimmter Wohnquartiere

Anwohner/Bewohner muss im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen.

Antragstellung:
persönlich

Benötigte Unterlagen:

  • Kfz-Schein
  • Ausweisdokument
  • gegebenenfalls Halterbestätigung, wenn Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist
  • bei der Umschreibung auf neues Kennzeichen bzw. Verlängerung: alten Parkausweis und Kraftfahrzeug-Schein des neuen Kraftfahrzeugs
  • Vollmacht des Antragstellers, wenn ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.
  • bisheriger Parkausweis (bei Verlängerung bzw. Änderung)

Hinweis: Beim Firmenbewohnerparkausweis muss zusätzlich ein Gewerbeausweis für das bestimmte Bewohnerparkgebiet vorgelegt werden.

Gebühr: 30,00 Euro / 1 Jahr, 50,00 Euro / 2 Jahre

Zuständige Dienststellen