Abgestellte Fahrzeuge

Fahrzeuge, die nicht (mehr) berechtigt sind, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen wie zum Beispiel nicht zugelassene Fahrzeuge, Schrottautos

Hinweise:
schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Abteilung Bußgeldstelle.

Zuständige Dienststellen