Abgestellte Fahrzeuge
Fahrzeuge, die nicht (mehr) berechtigt sind, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen wie zum Beispiel nicht zugelassene Fahrzeuge, Schrottautos
Hinweise:
schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Abteilung Bußgeldstelle.
Zuständige Dienststellen
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