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Ummeldung (Umzug innerhalb von Aalen)

Für alle melderechtlichen Vorgänge sind neben dem Bürgeramt auch die ortansässigen Außenstellen in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen zuständig.
 

Meldepflicht:
Wenn Sie innerhalb von Aalen umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bei uns innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Bezug der Wohnung melden.
 

Mitzubringende Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. 
    Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z. B. bei Kleinkindern), muss die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden.
    Bei Drittstaatlern muss zusätzlich der eAT (ggf. mit Zusatzblatt) bzw. der Reiseausweis für Ausländer vorgelegt werden.
    Hinweis: Beim Personalausweis, eAT und Reiseausweis wird die Anschrift geändert. Beim deutschen Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen.
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG über alle anzumeldenden Personen. Der Vordruck zur Wohnungsgeberbestätigung steht als Download zur Verfügung.