Spionkarte - Ausstellung
Seit 01.07.2019 wurde als Nachfolger des Familien- und Sozialpasses die „Spionkarte“ für einen bestimmten Personenkreis eingeführt. Diese Spionkarte können Sie beim Bürgeramt Aalen und allen Außenstellen beantragen. Die Spionkarte ist ab dem Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig.
Federführende Stelle für die Spionkarte ist das Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Mehr Informationen zur Spionkarte und zum berechtigten Personenkreis erhalten Sie mit folgendem Link: https://www.aalen.de/spionkarte.129738.htm
Öffnungszeiten
Mittwoch: 8.30 – 12 Uhr
Donnerstag: 15  – 18 Uhr
Freitag: 8.30 – 12 Uhr
Weitere Informationen
                        
