Lebensbescheinigung
Für Renten- und Pensionsansprüche von Senioren wird häufig eine Lebensbescheinigung benötigt.
Beantragung der Lebensbescheinigung:
Persönlich unter Vorlage des Ausweisdokumentes. Mitzubringen ist auch der von der Rentenstelle übersandte Vordruck.
Gebühren:
Bei Rentenansprüchen aus dem Ausland und bei privatversicherten Renten beträgt die Gebühr für die Bescheinigung 8,00 €.
Lebensbescheinigungen für die gesetzliche Rentenversicherung im Inland sind gebührenfrei (§ 64 SGB X).
Öffnungszeiten
Mittwoch: 8.30 – 12 Uhr
Donnerstag: 15  – 18 Uhr
Freitag: 8.30 – 12 Uhr
Weitere Informationen
                        
