LAKRA, L-Bank-Förderung, Wohnungsbauförderung

Der Weg ins eigene Heim führt für junge Familien nur über ein solides finanzielles Fundament. Deshalb setzt die L-Bank ihren Schwerpunkt auf familienfreundliche Eigentumsförderung und unterstützt im Auftrag des Landes Baden-Württemberg den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit einer Vielfalt an finanziellen Mitteln. Dadurch werden den Familien im Land die eigenen vier Wände ermöglicht und gleichzeitig entstehen freie Wohnungen auf dem Mietmarkt.

Für eine Förderung im Landeswohnraumförderungsprogramm dürfen Sie erst mit den Maßnahmen beginnen, nachdem Ihnen die Aufnahme Ihres Antrages in dieses Programm mitgeteilt wurde. Vorher dürfen Sie beispielsweise keinen Rohbau in Auftrag geben, keinen verbindlichen Kaufvertrag abschließen und nicht mit den Bauarbeiten anfangen.

Für die Landeswohnungraumförderungsprogramm ist das Landratsamt Ostalbkreis zuständig. Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie hier.

Auf der Internetseite der L-Bank erhalten Sie ausführliche Informationen und Broschüren zum Thema "Wohnungsbauförderung".

Zuständige Dienststellen