Portrait
Der Kath. Wohlfahrtsverein = Krankenpflegeverein besteht seit 1888. Die Mitglieder zahlen jährlich einen Beitrag von 40 Euro. Bei Krankheit erhalten sie teils unentgeltliche, teils zusätzliche finanzielle Hilfen im Rahmen des Pflegegesetzes. Die Krankenpflege wird von der Kath. Sozialstation durchgeführt. Mitglied sollte jede junge Familie oder Alleinstehende sein.