Kampfhunde / gefährliche Hunde
Das Halten eines sogenannten Kampfhundes bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Es gelten besondere Halterpflichten. Auch gefährliche Hunde unterliegen den gleichen Erlaubnis- und Halterpflichten. Gefährliche Hunde sind insbesondere Tiere, die
- bissig,
- in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
- zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von anderen Tieren neigen.
Erleichterungen für diese Hunde kann durch eine Verhaltensprüfung erlangt werden.
Gebühr: bis 150,00 €
Zuständige Dienststellen
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