Kampfhunde / gefährliche Hunde

Das Halten eines sogenannten Kampfhundes bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Es gelten besondere Halterpflichten. Auch gefährliche Hunde unterliegen den gleichen Erlaubnis- und Halterpflichten. Gefährliche Hunde sind insbesondere Tiere, die

  • bissig,
  • in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
  • zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von anderen Tieren neigen.

Erleichterungen für diese Hunde kann durch eine Verhaltensprüfung erlangt werden.

Gebühr: bis 150,00 €