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Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das betreffende Jahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

Hinweis zur Antragstellung / Ausstellung / Gesonderten Erhebung

Fischereischeine werden beim Bürgeramt Aalen ausgestellt bzw. verlängert.
Die Antragstellung hierzu kann auch bei den Außenstellen in den Ortsteilen erfolgen.

Fischereischein auf Lebenszeit

Im Regelfall wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Der Antragsteller muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis (Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung) vorlegen können. Beim Fischereischein auf Lebenszeit kann die Fischereiabgabe (12,00 Euro pro Jahr) wahlweise für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre gezahlt werden. Nach Ablauf des gewählten Zeitraumes wird die Fischereiabgabe dann gesondert erhoben ("Verlängerung").

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis) und alter Fischereischein (wenn vorhanden)
  • Lichtbild

Gebühren:

  • Ausstellung: 25,00 Euro + pro gewähltes Jahr 12,00 Euro (Fischereiabgabe)
  • Gesonderte Erhebung der Fischereiabgabe (Verlängerung): 8,50 Euro + pro gewähltes Jahr 12,00 Euro (Fischereiabgabe)

Jahresfischereischein

Ein Jahresfischereischein kann nur für die in Ausbildung befindlichen Fischwirte bzw. Fischmeister, Biologen für Fischereigewässer oder Förster, die in Fischereikunde geprüft sind, ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechender Nachweis
  • Lichtbild

Gebühren:

  • Ausstellung: 12,00 Euro + 8,00 Euro (Fischereiabgabe)
  • Gesonderte Erhebung der Fischereiabgabe (Verlängerung): 8,50 Euro + 12,00 Euro (Fischereiabgabe)

Jugendfischereischein

Jugendliche, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet.

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild

Gebühren:

  • Ausstellung: 10,00 Euro