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Amtliche Beglaubigungen von Kopien

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die zuständige Behörde beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Das zu beglaubigende Dokument muss entweder eine händische Unterschrift oder einen Stempelabdruck enthalten, um daran die Echtheit des Originaldokumentes prüfen zu können.

Beglaubigt werden können:

  • Jedes Schriftstück, das von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde 
    (außer Personenstandsnachweise, Vollmachten, Kaufverträge, Testamente, Bestallungsurkunden, Betreuerausweise, Register- und Grundbuchauszüge…).
  • Jedes Schriftstück, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (außer Personenstandsnachweise, Vollmachten, Kaufverträge, Testamente, Bestallungsurkunden, Betreuerausweise, Register- und Grundbuchauszüge…).

Verfahrensablauf:

Vorlage des Originalschriftstückes. 
Kopien werden durch die Behörde gebührenpflichtig erstellt und beglaubigt.
Zur Beglaubigung müssen Sie persönlich erscheinen oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Originalschriftstück (Urschrift)
  • Ausweisdokument

Gebühren:

Je Beglaubigung (Seite):    2,50 Euro
Je Fotokopie (Seite):        0,50 Euro

Unsere Anschrift

Wellandstraße 58
73434 Aalen

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Öffnungszeiten

Mittwoch: 8.30 – 12 Uhr
Donnerstag: 15 – 18 Uhr
Freitag: 8.30 – 12 Uhr

Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu den genannten Öffnungszeiten möglich.